HELFERSPRECHER

Die Helfervertretung besteht aus Helfersprecher und stellvertetendem Helfersprecher.

Der Helfersprecher vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gegenüber dem – übrigens ebenfalls ehrenamtlichen – Ortsbeauftragten als Behördenleitung. 
Darüber hinaus vertritt er die Interessen der ehrenamtlichen Angehörigen des Ortsverbands auch gegenüber den hauptamtlichen Dienststellen des Technischen Hilfswerks. 

Die von den Helfersprechern und Ortsbeauftragten eines jeden Bundeslandes gewählten Landessprecher vertreten dementsprechend die Interessen der Ehrenamtlichen auf Landesebene gegenüber dem THW-Landesbeauftragten, der Bundessprecher als "höchster" ehrenamtlicher Funktionsträger gegenüber der THW-Leitung. 

Der Helfersprecher vertritt und unterstützt die Helfer bei Problemen und tritt als Vermittler auf. Der Helfersprecher berät den Ortsbeauftragten und ist bei personellen Entscheidungen mit anzuhören. 

Er ist Mitglied des Ortsausschusses.